Eine neue Regelstudienzeit für das Jura-Studium

Es ist das, worauf viele schon lange gewartet haben und was jetzt feststeht:

Die Regelstudienzeit für das Fach Rechtswissenschaften mit Abschluss erste Prüfung wurde in der Nacht zum 18.10.2019 offiziell von neun auf zehn Semester (fünf Jahre) erhöht.

 

Die Gründe

 

Bereits in einem Gesetzesentwurf vom 20.03.2019 wurde das Problem aufgeworfen, dass die Regelstudienzeit für das Studium der Rechtswissenschaften zu knapp bemessen ist.

 

Als Grund wird angeführt, dass die durchschnittliche Studiendauer nach der Reform der Juristenausbildung 2002/2003, welche die Einführung des universitären Schwerpunktstudiums und die Erweiterung um Fremdsprachen- und Schlüsselqualifikationen zum Gegenstand hatte, von 9,6 (2006) auf 11,3 (2016) angestiegen ist.

 

Auch wird in dem Gesetzesentwurf ein Vergleich zu Bachelor-Master-Konstellationen gezogen, bei welchen die Regelstudienzeit meist 10 Semester (fünf Jahre) beträgt, wobei der Umfang der ersten Prüfung (Staatsexamen) und die zu erbringenden Leistungen im Jurastudium jenen aus solchen Studiengängen in keiner Weise nachstehen.

Demnach erscheine es geboten, die Regelstudienzeit des Faches Rechtswissenschaften auch dementsprechend anzupassen.

 

 

Was bedeutet das konkret?

 

Die Regelstudienzeit spielt vor allem in der staatlichen Ausbildungsförderung (BAföG) eine Rolle. In dem Gesetzesentwurf vom 20.03.2019 wird darauf hingewiesen, dass eine zu knapp bemessene Regelstudienzeit sich negativ auf die Leistungen der Studierenden auswirken könnte, welche auf eine staatliche Förderung angewiesen sind und somit unter Zeitdruck im Studium stehen.

 

Durch die Anpassung können sich also Studierende, die BAföG beziehen, künftig mehr Zeit lassen, ohne den Anspruch auf eine staatliche Förderung zu verlieren.

 

Doch auch für Examenskandidaten und -kandidatinnen, die den sogenannten Freischuss/Freiversuch anstreben, könnte die Anhebung der Studiendauer relevant werden. Da dies jedoch in jedem Bundesland anders gehandhabt wird, ist es ratsam, sich in der eigenen Studien- und Prüfungsordnung noch mal genau zu erkundigen.

 

 

Übrigens...


In dem Gesetzesentwurf wird auch die Möglichkeit angesprochen, die Studien- und Prüfungsinhalte der Regelstudienzeit anzupassen, also eine mögliche Schmälerung des Studienumfangs. Jedoch wird dies in selbiger Überlegung als nicht möglich abgetan, da es das Studienziel und die Eignung für den späteren rechtswissenschaftlichen Beruf nicht mehr ohne Zweifel gewährleisten könnte.

Somit wurde diese Alternative nicht weiter in Betracht gezogen.

 

 

Fazit

 

Die Änderung betrifft zwar vor allem Studierende, welche BAföG beziehen. Jedoch könnte auch für Studierende, die innerhalb der Regelstudienzeit fertig werden möchten oder müssen, der Druck abnehmen, sodass die gewünschten Ergebnisse erreicht werden können.

Eine Anhebung der Regelstudienzeit scheint hierfür als angemessener Schritt in die richtige Richtung!

 

 

 

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Quellen:

 

BT-Drs: 19/8581 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/085/1908581.pdf)

https://www.faz.net/-gqe-9sclm

https://www.lto.de/persistent/a_id/38253/

Stand: Oktober 2019

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